Gefährdungsbeurteilung
Die Gefährdungsbeurteilung nach § 5 ArbSchG und TRBS 1111 sichert die betrieblichen und organisatorischen Vorgänge. Für Ihre Höhenbaustelle, Absturzsicherungsanlage oder ihr Arbeitsverfahren unterstützen wir Sie bei der Erstellung oder Anpassung eines Schutzkonzeptes und Gefahrenanalyse. Dabei implizieren wir die Betriebs- und Arbeitsmittel nach §3 BetrSichV, lassen unsere Erfahrungen aus hunderten Höhenbaustellen einfließen.
- Konzeptberatung und Analyse
- Gefährdungsbeurteilung, sicherheitstechnische Bewertung
- Persönliche Schutzausrüstungen und Betriebsmittel
- Prüfung von Arbeitsmitteln
- Unterweisen und Schulungen
- Rettungskonzepte
Wir unterstützen sowohl bei der direkten Gefährdungsbeurteilung als Präventive Maßnahme oder der indirekten Gefährdungsbeurteilung als zurückschauende Maßnahme nach Ereignissen oder Beinahe-Unfällen.