Gasmesstechnik

Gas-Messtechnik und Gasdetektion

Für den sicheren und zuverlässigen Betrieb unterliegt externe tragbare Gasmesstechnik, tragbare Gasmessgeräte oder Warngeräte der regelmäßigen Prüfpflicht.

Der einwandfreie Betrieb von Gasmesstechnik wird mittels einem dreistufigem Prüfverfahren sichergestellt. Das Freimessen eines Arbeitsortes gemäß DGUV R 113-004 selbst wird durch eine Fachkundige Person nach DGUV G 313-002 durchgeführt.

Prüfstufe 1 – vor jeder Schicht durch eine Unterwiesene Person

  • Sichtkontrolle des Gerätes
  • Kontrolle Gasmessöffnungen
  • Akku- und Displaytest
  • Bump-Test (Funktionstest mit Prüfgas)

Prüfstufe 2 – spätestens alle 4 Montage durch eine Qualifizierte Person

  • Funktionskontrolle
  • Gerätekalibrierung
  • Prüfung der Ansprechzeiten
  • Pumpenkontrolle

Prüfstufe 3 – spätestens alle 12 Montage durch eine Befähigte Person

  • Systemkontrolle
  • Parameterprüfung und Justierung
  • Datenlogger prüfen
  • Prüfung von Akku- und Zubehörteilen

Unsere Sachkundigen revisionieren und prüfen Gasmessgeräte, Warngeräte oder Zubehör gemäß BetrSichV §14 (Betriebssicherheitsverordnung), der TRBS 1201 Prüfungen von Arbeitsmitteln und überwachungsbedürftigen Anlagen und DGUV I 213-057 Info Gaswarneinrichtungen und -geräte für den Explosionsschutz Einsatz und Betrieb Merkblatt T 023 DGUV I 213-057. Wir führen Reparaturen und Kalibrierung der Geräte durch.

WordPress Cookie Hinweis von Real Cookie Banner